Regelwerk - Versicherungsschutz (Arbeitslosigkeit, Asyl, Teilzeit)Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit im BoxsportArbeitslosigkeit: Wer bei der Arbeitslosenkasse gemeldet ist und stempelt, ist Suva versichert. Damit sind auch die Sportunfälle gedeckt. Aber Achtung, auch hier das Wagnis.
Wer allerdings nicht stempelt oder ausgesteuert ist, ist auch nicht versichert! Wenn die Stempelperiode endet, besteht noch eine Nachdeckung bei der Suva von 30 Tagen. Für ein weiteres halbes Jahr kann für Fr. 150.- eine Abredeversicherung abgeschlossen werden. Das muss man aber bei der Arbeitslosenkasse beantragen, sonst gilt die Versicherung nicht
Wer teil - arbeitslos ist, ist für denjenigen Teil der Arbeitsfähigkeit, für die er Stempelgeld bezieht, auch Suva versichert. Dabei besteht eine volle Deckung also auch für Sportunfälle, aber für die Geldleistungen (Taggeld, Rente, Integritätsentschädigung) nur im Rahmen des versicherten Einkommens Stempelgeld.
Wer teil - arbeitslos ist und gleichzeitig teil - erwerbstätig, der ist bei Arbeitgeber UVG versichert je nach Pensum (mehr als 12 Stunden voll, weniger als 12 Stunden nur Berufsunfall) . Die Teilarbeitslosigkeit ist dann bei der Suva UVG versichert. Gesamthaft besteht also Deckung für das gesamte Einkommen aus Erwerb und Stempelgeld. Unfallversicherung bei Asylbewerbern im BoxsportIn der Verordnung 1 zum Asylgesetz Artikel 10a ist vorgesehen, dass der Bund die Kosten der Krankenversicherung und damit auch der darin eingeschlossenen Unfall- Heilungskosten - Deckung für die Asylbewerber (nicht die anerkannten Flüchtlinge) trägt. Damit sind die Heilungskosten auf jeden Fall gedeckt, weil laut Krankenversicherungsgesetz jeder in der Schweiz wohnhafte, also auch Asylbewerber, obligatorisch in einer Krankenkasse versichert sein müssen. Die Kantone regeln, wo die Asylbewerber versichert sind. Dabei handelt es sich aber nur um eine Heilungskosten Versicherung, das heisst Arzt-, andere anerkannte Behandlungs- Spitalaufenthaltskosten.
Taggelder oder eine Rente sind nicht versichert. Hingegen würde wahrscheinlich ein Anspruch auf eine Minimalrente der IV bestehen.
Wenn Asylbewerber arbeiten und auch tun, unterstehen sie dem Unfall - Versicherungsgesetz und müssen obligatorisch versichert sein. Teilzeitarbeit unter 12 Stunden pro Woche gibt allerdings nach Artikel 13 UVV keinen Versicherungsschutz für Nichtbetriebsunfälle (darunter fallen auch Sportunfälle).
Wenn sie allerdings nicht arbeiten und bei der Arbeitslosenversicherung gemeldet sind, so sind sie ebenfalls bei der Suva nach UVG versichert und die Prämie wird von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen (Art. 22a AVIG).
Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosen Versicherungsleistungen, die auch die Versicherung bei der Suva nach sich zieht, ist, dass während sechs Monaten durch eine beitragspflichtige Arbeit Beiträge an die Arbeitslosen - Versicherung entrichtet wurden. Das heisst, dass in der Mehrheit der Fälle der nicht arbeitenden Asylbewerber wohl keine UVG Versicherung besteht.
Eine besondere Versicherung ist also nur notwendig für eine allfällige Invalidität, also eine dauernde Erwerbsunfähigkeit ganz oder zum Teil als Folge eines Sportunfalles, für nicht arbeitende oder bei Teilzeitarbeit von weniger als 12 Stunden pro Woche.
Eine solche Versicherung müsste Taggelder und eine Invaliditätsrente oder Kapital abdecken. Dies ist möglich individuell oder über die Clubs oder den Verband. Unfallversicherung bei Teilzeitbeschäftigung im BoxsportTeilzeitarbeit : Wer mehr als 12 Stunden pro Woche arbeitet, ist voll UVG (LAA) versichert. Die Versicherung kann bei der Suva oder privaten Versicherern liegen, je nach Arbeitgeber. Handwerkliche Berufe sind praktisch alle bei der Suva versichert.
Die volle UVG Versicherung deckt auch Nichtbetriebsunfälle, also auch Sportunfälle. Aber Achtung, gemäss einer alten Rechtssprechung aus dem Jahr 1962 ist der Boxwettkampf ein Wagnis. Das heisst, dass die Leistungen mit Ausnahme der Heilungskosten um 50% gekürzt werden können. In schweren Fällen können die Taggeld und Rentenleistungen sogar verweigert werden. Zwar gibt es keinen neuen Gerichts-entscheid, aber es ist anzunehmen, dass die Suva bei einer schweren Verletzung in einem Boxwettkampf (wahrscheinlich nicht im Training) Wagnis geltend machen würde.
Wer weniger als 12 Stunden pro Woche arbeitet, ist nur bei Berufsunfällen versichert. Damit sind Sportunfälle ausgeschlossen.
In den Fällen 3 und vor allem für den Wettkampf empfiehlt sich eine private Unfallversicherung, die auch den Boxsport abdeckt.


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