Regelwerk - Verbotene Handlungen und unsportliches BenehmenWer die Anordnungen des Ringrichters nicht befolgt, gegen die Kampfregeln verstösst, unsportlich kämpft oder verbotene Handlungen begeht, kann nach sorgfältigem Ermessen des Ringrichters ermahnt, verwarnt, oder auch ohne vorherige Verwarnung disqualifiziert werden.
Verboten sind.
Zurechtstellen des Gegners für eine Schlagfolge, vollständig passive Abwehr in Doppeldeckung oder zu Boden gehen, ohne einen Schlag erhalten zu haben.
Sprechen während des Kampfes - abstossen des Gegners nach den Kommandos "break oder stopp" - in den Rundenpausen in die eigene Ecke schauen, abdrehen vom Gegner.
Bedrohung oder aggressives Verhalten - Handschlag während des Kampfes - ausspucken des Mundschutzes - vortäuschen einer Kampfunfähigkeit.
Hat ein Kämpfer einen verbotenen Wirkungstreffer durch verschulden des Gegners erhalten, muss der Ringrichter den Kampf sofort unterbrechen und während des zählen die Kampffähigkeit feststellen. Hat der Ringrichter den verbotenen Treffer gesehen und zählt den getroffenen Boxer aus, muss er den Gegner disqualifizieren. Kann de getroffene Boxer den Kampf fortsetzen, muss er den Gegner verwarnen.
Der Punktrichter ist verpflichtet diese Entscheidung an zuerkennen.
Die Verwarnungspflicht (J) gilt auch für den Punktrichter, sofern der Ringrichter von einer Verwarnung absieht - aber der Punktrichter den Regel Verstoss deutlich feststellen kann.
Wenn der Ringrichter den verbotenen Wirkungstreffer nicht genau beobachten konnte, muss er die Punktrichter nach dem Regelverstoss befragen.
Die Entscheidung erfolgt dann durch Mehrheitsbeschluss der Punktrichter.
Kommt es zu einem verbotenen Treffer aufgrund einer groben Fahrlässigkeit durch den getroffenen, hat der Ringrichter bei einem so herbei geführten Kampfende, den Kampfunfähigen Boxer zu disqualifizieren.


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