Regelwerk - SchutzbestimmungenWenn ein Kämpfer ausgezählt ist, muss er vom Ringarzt untersucht werden. Dieser hat über weitere ärztliche Folge Massnahmen zu entscheiden. Diese Betreuung hat den Zweck, Schädigungsfolgen ab zu wenden und nicht die Kampfunfähigkeit nach zu weisen.
Alle Boxer, die bei "zu Boden" ausgezählt werden, unterliegen automatisch der Schutzsperre, gleichgültig ob der Schlag korrekt war, oder ob eine Regelwidrigkeit begangen wurde.
Die Sperre tritt ein, wenn ein Kämpfer 3 x hintereinander mit RSC unterliegt. Bei einer durch Körpertreffer erfolgten KO-Niederlage entscheidet der Ringarzt.
Die Zeitdauer der Schutzsperre wird wie folgt fest gelegt:
Nach KO und RSC Niederlagen (wie oben) vier Wochen
Bei 2 Niederlagen (KO oder RSC) innerhalb von 3 Monaten, ein Vierteljahr
Ein Kämpfer der 3 aufeinander folgenden Niederlagen, wie oben hat, erhält eine Schutzsperre von einem Jahr.
Die genannten Sperren beginnen einen Tag nach einer solchen Niederlage.
Während der Schutzsperre ist eine rein Box sportliche Betätigung (Sparring) nicht gestattet.
Die vom Verband eingezogene Lizenz kann erst nach der Sperre wieder angefordert werden.
Die Einnahme aller in den offiziellen Doping Listen aufgeführten Mittel, die Anstiftung und Beihilfe dazu, sind verboten.
Ebenso ist der Genuss von Alkohol unmittelbar vor den Kämpfen nicht gestattet.
In den Runden Pausen ist nur die Verwendung von Wasser erlaubt.
Kinn- und Vollbärte sind nicht erlaubt.
Das Einfetten des Gesichtes, sowie Oberkörper und Arme sind verboten.


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