Regelwerk - Ausländer und Staatenlose1. Ausländische Boxer und Funktionäre bedürfen einer Genehmigung ihres Nationalverbandes, wenn sie in den Vereinen der LV tätig werden wollen. Die Freigabe ist durch den DABV bei dem ausländischen Verband zu beantragen. Mit dem Antrag auf Starterlaubnis hat der LV dem DABV-Sportwart einen DABV-Startausweis zu senden, in dem dieser die Starterlaubnis einträgt, sobald die Freigabe erteilt worden ist.
2. Staatenlose und Ausländer, die noch nicht im Amateurboxsport tätig waren, bedürfen für eine Tätigkeit in den Vereinen der LV keiner weiteren Genehmigung.
3. Angehörige der alliierten Streitkräfte, die nicht in der boxsporttreibenden Organisation ihres jeweiligen Heimatlandes registriert sind, benötigen die schriftliche Bestätigung des zuständigen Dienstvorgesetzten, dass sie noch keine Professionalkämpfe ausgetragen haben und dem Status eines Amateursportlers entsprechen. Diese Bestätigung ist vom Kämpfer gegenzuzeichnen.


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